Reitbuch

Sonnenhof Rösberg

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Sonnenhof Rösberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reiten ist ein gefährlicher Sport mit Tieren. Eine restlose Beherrschung und Kontrolle des Verhaltens der Pferde ist nicht möglich.

Der Reitschüler und/oder den ihn begleitende erziehungs- und/oder sonst wie vertretungsberechtigte Personen und/oder andere Begleitpersonen betreten das Gelände des Sonnenhof Rösberg, nutzen deren Einrichtungen und tätigen den Umgang mit den Pferden auf eigene Gefahr. Auch die Teilnahme am Reitunterricht, sowie den weiteren Veranstaltungen des Sonnenhof Rösberg im weitesten Sinne, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.

Der Reitschüler verpflichtet sich eine zulässige (TÜV geprüfte) Reitkappe (Fahrradhelm ist nicht ausreichend) und entsprechende Reitkleidung (Reithose, Stiefeletten mit Chaps, Reitstiefel und Handschuhe) zu tragen. Ohne entsprechende Ausrüstung übernimmt der Sonnenhof keine Haftung. Ebenfalls ist es notwendig vor der/dem ersten Reitstunde/Ausritt/Wanderritt im Sonnenhof Rösberg, dass der Reitschüler und oder deren begleitende erziehungs- und/oder wie vertretungsberechtigen Personen das Erstformular für die Einstufung der Reiterfahrung und der Verpflichtung zum Tragen standesgemäßer Reitkleidung unterzeichnet. Der Sonnenhof Rösberg übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art die dem Reitschüler und/oder den ihn begleitende erziehungs- und/oder sonst wie vertretungsberechtigte Personen und/oder andere Begleitpersonen während des Aufenthalts im Sonnenhof Rösberg, dem Umgang mit den Tieren und/oder der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen des Sonnenhof Rösberg, gleichgültig auf welche tatsächliche oder rechtlichen Grund beruhend, entstehen.

Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Angestellten, freie Mitarbeiter und /oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Sonnenhof Rösberg anlässlich der Ausübung ihrer Tätigkeit für den Sonnenhof Rösberg und/oder den Reitschüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten oder sonstigen Vertreter.

Hiervon ausgenommen ist ein Verschulden des Sonnenhof Rösberg und/oder seiner Angestellten, freie Mitarbeiter und/oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der Reit- und Ausbildungsbetrieb "Sonnenhof Rösberg" keine Haftung.

Öffnungszeiten:

November – März, Mo-Fr 9.00 - 21.00 ggf. 22.00Uhr

März – November, Mo – Fr 9.00 – 22.00 Uhr

Sa, So und Feiertage 9.00-18.00 Uhr

Für manche Feiertage gelten gesonderte Öffnungszeiten. (Aushang)

Unbefugten sind das Betreten der Ställe, Sattelkammer, Futterlagerplätze und alle sonstigen Nebenräume nicht gestattet.

Das Rauchen in den Gebäuden ist ausdrücklich und Feuerpolizeilich verboten

Hunde dürfen auf die Reitanlage mitgebracht werden und an der Leine zu führen. Die Hunde müssen allen Menschen und Pferden gegenüber freundlich sein. Jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind unverzüglich auf dem ganzen Betrieb zu entfernen. Das gilt auch für die Hunde von Reitbeteiligungen, Familienmitgliedern, Tierärzten oder Besuchern, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten. Ausgenommen sind die ansässigen Hofhunde.

Der Pferdekot ist auf dem Schotter sofort einzusammeln und auf der Zufahrt direkt nach Beendigung des Ausritts.

Wer trotz Verwarnung gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

Die Unterrichtserteilung und Ausbildung von Pferd und Reiter wird durch den Betriebsinhaber organisiert.

Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstigen Hilfspersonen beruhen.

In den jeweiligen Stallgassen, Putzplätzen und Wegen ist von den Reitern oder dessen Beauftragter für Ordnung zu sorgen d.h. Pferdeäpfel, Reinigung des Putzplatzes, Decken, Putzkisten usw. sind unverzüglich wegzuräumen/auszuräumen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher wegzustellen.

An den Putzplätzen der Halle ist einseitiges anbinden der Pferde nicht erlaubt. Entweder beidseitig anbinden oder frei stehend. Bei Missachtung und anknabbern von Holz, muss die Erneuerung vom Besitzer bezahlt werden. Einseitiges anbinden ist jedoch in der Stallgasse an den Boxen gestattet.

Die Benutzung des Solariums auf eigene Gefahr, das überwerfen der Decken ist unter dem Solarium nicht gestattet.

Beim Parken auf dem Betrieb bitte darauf achten, dass man keinen andern behindert und das alle Pferde noch bequem überall hindurch geritten/geführt werden können. Auch der Mistcontainer ist frei zu halten.

Wir alle waren einmal klein, haben Kinder und Enkelkinder, somit ergibt sich für jeden von uns egal ob Reiter oder Elternteil, eine ständige Wachsamkeit wo gerade welches Kind herumläuft, welchen Gefahren wir Kindern oder Anderen gerade aussetzen. Also jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass möglichst sich kein Pferd erschrickt, egal ob in der Box oder unterm Reiter.

Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es klar, dass wir gerade mit jungen oder schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen, wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht.

Um Stolz auf unsere Nachwuchsreiter sein zu können, müssen wie sie Formen. Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und allen “Nicht-Wissenden“ freundlich darüber aufgeklärt werden, wie wir uns am besten in einem Reitstall verhalten, werden alle glücklich und zufrieden sein.

I. Reitordnung

  1. Die Reitanlage steht grundsätzlich zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltung oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das gesondert bekannt gegeben.
  2. Die Beleuchtung ist entsprechend der Nutzung einzuschalten. Es gilt auf der gesamten Anlage –LICHT AUS!- wenn ihr nach Hause geht und die letzten seid.
  3. Longieren und freilaufen lassen ist in der Halle und im Longierzirkel gestattet, reiten geht jedoch vor longieren. Arbeiten und freilaufen lassen der Pferde durch Eigentümer oder Dritte auf den Paddocks ist nicht gestattet. Auf dem Reitplatz ist nur das Reiten erlaubt und kein longieren oder freilaufen. Ausnahmen sind mit dem Betriebsinhaber abzusprechen. Während der Unterrichtseinheiten ist das longieren in der Halle nicht erlaub.
  4. Löcher, welche durch frei laufen oder longieren entstehen sind mit einem Rechen zu begradigen. Bei Ackervorfund wird vom Verursacher eine Gebühr von 30 € inkl. 19% Mwst. fällig.
  5. Vor Betreten und Verlassen der Reithalle hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen (Tür frei bitte? – Ist frei!). Das Aufsitzen oder Reiten in der Stallgasse ist nicht gestattet.
  6. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn nutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab-Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von ca. 2,50m einzuhalten.
  7. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite Vorbeigeritten.
  8. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 5 Reiter in der Bahn befinden. Ansonsten ist ein gemeinschaftlicher Handwechsel durch deutliche Ankündigung “Bitte Handwechsel“ vorzunehmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechselinien.
  9. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei, jedoch mit Mitreitern abzusprechen. Sie nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.
  10. Beim Reiten ist das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe Pflicht.
  11. Nach dem Reiten gilt es für jeden Reiter, die Pferdäpfel sofort in der Bahn einzusammeln und während dem Reiten, andere bitten sie zu sammeln.
  12. Nach dem freilaufen lassen oder wälzen lassen eines Pferde sind alle Unebenheiten mit dem Rechen glatt zu rechen.
  13. Wenn jemand eine Turnieraufgabe reiten möchte, sollte jeder andere Mitreitende versuchen hierauf Rücksicht zu nehmen. Aber jemand der seine Turnieraufgabe üben möchte sollte vorher einplanen, dass man dies nicht zu einer Zeit machen sollte, wo die Halle sehr voll ist.
  14. Wenn junge Pferde oder Hengste in der Halle geritten werden, sollte jeder verstehen, dass man ein bisschen mehr Abstand hält und Rücksicht nimmt als zu „alten Hasen“, Wallachen oder Stuten. Aber jeder der ein junges Pferd oder einen Hengst reitet, weiß selber, das man dies möglich zu einer Zeit einplant wo wenig Betrieb in der Bahn ist.
  15. Am besten geht alles immer miteinander, das heißt, wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben.
  16. Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß auch für die Außenanlagen.

Reiten im Gelände

  1. Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
  2. Die aktuellen Reitplaketten müssen mitgeführt werden und gut sichtbar auf beiden Seiten am Pferd befestigt sein.
  3. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mind. nach vorne (weiß) wie nach hinten (rot) mitzuführen.
  4. Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.
  5. Im Übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote und Regeln:
    • Verschaffe dem Pferd täglich hinreichen Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.
    • Eine Reitkappe ist Pflicht.
    • Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
    • Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in Gruppen ist der Ausritt sicherer.
    • Verzichte auf einen Ausritt und nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz.
    • Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Seite Sympathien, keine Gegner.

Ab dem 01.01.2018 gibt es ein neues Reitrecht in NRW

Trotz des neuen Reitrechts bleibt unser Ausreitgelände Naturschutzgebiet, daher gelten auch weiterhin die Regeln aus dem Naturschutzgesetz, zudem wird es noch in naher Zeit eine neue Verordnung unserer umliegenden Kreise geben, welche wie bisher auch nur das Reiten auf Reitwegen erlauben wird.

Kündigungs- und Stornofristen

Wertkarten: Das Guthaben auf einer Wertkarte wird bei Kündigung nicht erstattet oder ausgezahlt: Es besteht die Möglichkeit das Guthaben auf einen anderen Nutzer zu übertragen oder sich diesen in Form eines Gutscheins zum Verschenken sichern zu lassen.

Abonnements: Sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende von beiden Seiten zu kündigen. Die Nachholzeit einer von Ihnen stornierten Einheit beträgt 3 Wochen. Ein längerer Ausfall ab 14 Tagen durch Krankheit bei Pferd oder Mensch ist das Abonnement zum laufenden Monatsende zu kündigen und das Restguthaben wird auf einem Gutschein hinterlegt.

Stammplätze: Diese können zu jeder Zeit abgegeben oder geändert werden.

Stornieren einer Einheit ist bis 24 Std. vor Terminbeginn möglich. Bei späterer Stornierung fallen 100% der Kosten für die gebuchte Einheit an.

Stornieren Lehrgängen: Bei einer Stornierung ab der Buchung bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind 30% des Gesamtpreises zu zahlen. Bei einer Stornierung die weniger als 4Wochen vor Lehrgangsbeginn eingeht fallen 100% der Lehrgangskosten an.

Kurse: Ausfallzeiten Eurerseits können leider nicht rückerstattet werden und/oder nachgeholt werden. Bei längerem, krankheitsbedingtem Ausfall oder einer Kurmaßnahme finden wir selbstverständlich eine Lösung. Wir sehen die Teilnahme am Folge-Kurs bestätigt, wenn nicht ausdrücklich 4 Wochen vorher eine schriftliche Abmeldung bei uns eingegangen ist.

Bei allen gebuchten Einheiten ist es nicht möglich bei nicht Teilnahme einen Ersatz (Pferd/Mensch Paar) einzusetzen.

Aktuelle Information und Handlungsanweisung

Die Pferdeleute unter Euch wissen es, für alle anderen sehen wir uns in der Pflicht als Pensions- und Reitbetrieb auf das Thema hinzuweisen: Es gibt sehr ansteckende Pferdekrankheiten, die durch reinen Haut- / Kleidungskontakt vom Menschen von Pferd zu Pferd und von Stall zu Stall verbreitet werden können. Diese Erreger können sich lange an ungewaschenen Textilien / Schuhen halten. UNS IST ES SEHR WICHTIG UNSERE PFERDE ZU SCHÜTZEN. Da jetzt die Zeit der Turniere, Pferdemärkte, Reiterferien beginnt und einige von Euch vielleicht auch in anderen Ställen unterwegs sind möchten wir Euch auf folgendes hinweisen, das nicht nur für unseren Stall sehr wichtig ist sondern generell wenn man in einen anderen Stall geht, bzw. Kontakt zu Pferden aus verschiedenen Ställen hat. Wir bitten Dich im Interesse der Gesundheit unserer Pferde um Einhaltung folgender Vorsichtsmaßnahmen: * NICHT mit der Kleidung/Schuhen/Handschuhen/Reitutensilien/Putzzeug mit denen ihr in einem anderen Stall wart zu uns kommen - diese müssen gewaschen / desinfiziert sein. * NICHT direkt von einem Stall zum anderen Stall fahren - vorher unbedingt umziehen und waschen * Hände waschen und desinfizieren * Fremde Pferde die man nicht kennt nicht streicheln – insbesondere nicht über die Nase streicheln Die Erwachsenen unter Euch bitten wir, eure Kinder entsprechend aufzuklären und darauf zu achten. Uns ist jedes einzelne unserer Pferde SEHR wichtig und wir hoffen auf Dein Verantwortungsbewusstsein. Es geht hier wirklich um das Leben unserer geliebten Pferde.

Aktuelle Corona Hygienevorschriften sind zu beachten.